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  • die Kreismusikschule, die Jugendorchester der einzelnen Bildungsanstalten;
  • die Musikgruppen/Abteilungen der Vereine, soweit sie ausschließlich aus Jugendlichen im Sinne von Ziffer 2 des Stiftungszwecks bestehen;
  • in der darstellenden Kunst (Malen/Zeichnen/Gestalten) durch Aufgabestellung zu zeitgemäßen Themen, wie z.B. Freizeitgestaltung, Umwelt, Drogenabhängigkeit, auch Ankauf wertvoller Werke, die der Öffentlichkeit durch leihweise Überlassung an Museen, Galerien und ähnliche Einrichtungen zugänglich gemacht werden sollen;
  • auf literarischem Gebiet durch Übernahme von Stipendien für Jugendliche, die sich auf diesem Sektor auszeichnen;
  • im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde durch Erteilung von Aufträgen, die sich mit der Geschichte unseres Raumes, einzelner Städte und Gemeinden befassen;
  • im Bereich des Sports durch Aussetzung von Preisen bei besonderen Wettkämpfen.
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