Den Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen - das kann jeden treffen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer erwerbstätig ist. Wenn Sie also theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Sie arbeiten und erhalten keinen Cent aus der Rentenkasse. Deshalb ist private Vorsorge zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) sehr wichtig.
Ihre Arbeitskraft sichert Ihr Einkommen und gibt Ihnen die Freiheit, das Leben in vielen Bereichen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfals nicht mehr arbeiten können, sichert die private Berufsunfähigkeitsversicherung Sie und Ihre Familie finanziell ab. So schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen.
Sofern Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, besteht für Sie kein Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Es wird nur noch zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente unterschieden. Die Höhe ist davon abhängig, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden kann. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls überhaupt nicht mehr arbeiten können (unter drei Stunden pro Tag). Können Sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall noch bis zu sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei prüft die gesetzliche Rentenversicherung nicht Ihre Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, sondern Ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit ("Restleistungsvermögen"), egal in welchem Beruf.
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