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Wir sind für Sie da!
Förderung von Vereinen und Institutionen

Wir sind für Sie da!
Förderung von Vereinen und Institutionen

Wir, die Sparkassen-Finanzgruppe, stiften Gemeinwohl. Vereine und Initiativen im Bereich Sport, Kultur und Soziales werden regelmäßig gefördert. Viele Aktivitäten werden erst durch unsere Spenden und Sponsorings möglich.

Bundesweit gibt es in Deutschland mehr als 10.000 Stiftungen. Auch die Kreissparkasse Mayen engagiert sich in Stiftungen zum Gemeinwohl.

Förderungen beantragen

Förderung von Vereinen und Institutionen

Anträge für Spenden können Sie hier online stellen.
Gerne unterstützen wir gemeinnützige Vereine und Institutionen bei der Durchführung von Projekten in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Heimatpflege, Naturschutz, Brauchtum, Jugend- und Altenhilfe, Rettung aus Lebensgefahr, Wohlfahrtswesen, Denkmalschutz, Tierschutz.

Stiftung "Für unsere Jugend"

Anträge für Zuschüsse der Stiftung „Für unsere Jugend" können Sie hier online stellen.
Wir unterstützen Jugendprojekte von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales.Bitte beachten Sie, dass Sie neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens nennen, und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung benötigen.

Spenden

Allgemeines


Seit Gründung unserer Kreissparkasse 1856 ist es unser Auftrag, Menschen die wirtschaftliche und soziale Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das ist aber nur ein Teil unserer Arbeit. Denn wir stehen ebenso für die gesellschaftliche Stabilität und gutes Miteinander. Wir unterstützen gemeinnützige Vereine und Institutionen in unserer Region und die Menschen, die hier leben. Dabei liegen uns  Bildung, Umweltprojekte, Sport, Kultur und Brauchtum ebenso am Herzen wie soziales oder wissenschaftliches Engagement.

2023 konnten wir durch Spenden, Sponsorings und Zuschüsse der Stiftung „Für unsere Jugend“ über 885.000 Euro für über 1.000 Einzelmaßnahmen ausschütten.

Fördermöglichkeit

Die finanzielle Unterstützung durch die Kreissparkasse erhalten Sie zum  Beispiel  für die Förderung gemeinnütziger Zwecke, u.a. in folgenden Bereichen.

Projektbeispiele

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über förderungswürdige Projekte.

Ansprechpartner

Wir, die Kreissparkasse Mayen, stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Spendenscheck beantragen


Benötigen Sie einen großen Präsentations-Scheck? Bitte geben Sie uns weitere Informationen, dann erstellen wir den Scheck und drucken ihn fertig für Sie aus. 

Ausnahme:

Verbandsgemeinde Maifeld – Im Vorfeld der Wahlen zum  Bürgermeister der Verbandsgemeinde Maifeld stellen wir keine
Spendenschecks für das Gebiet der Verbandsgemeinde Maifeld aus bis zum 30. März 2025 (Stichwahl 13.04.25)

Verbandsgemeinde Mendig – Im Vorfeld der Wahlen zum  Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig stellen wir keine
Spendenschecks für das Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig aus bis zum 6. April 2025 (Stichwahl 27.04.25)

Jugendstiftung

Stiftung "Für unsere Jugend"

Wir, die Sparkassen-Finanzgruppe, stiften Gemeinwohl. Bundesweit gibt es in Deutschland mehr als 23.000 rechtsfähige Stiftungen. Die Sparkassen gehören zu den ältesten und wichtigsten Stiftern in Deutschland. Die Sparkassen-Finanzgruppe zählt über 750 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland. Hinzu kommen viele weitere Stiftungen, die von Sparkassen verwaltet, betreut und beraten werden. Auch die Kreissparkasse Mayen engagiert sich in Stiftungen zum Gemeinwohl.
Schwerpunkte der Stiftung "Für unsere Jugend" sind die Förderung von Bildung, Ausbildung und Erziehung junger Menschen sowie die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie der Völkerverständigung und des Sports.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in Form von sozialen Hilfen, Stipendien und Preisvergaben für Wettbewerbe auf möglichst viele Projekte bzw. Vereine und Personen in unserer Region verteilt.
Darüber hinaus werden auch für die Prämierung besonderer Leistungen von Jugendlichen bei "Jugend forscht“ sowie Mathematik- und Lesewettbewerben in jedem Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Ihre Anträge können Sie hier online stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens nennen, uns mitteilen wie hoch Ihre Eigenmittel sind und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung benötigen.

Allgemeine Stiftungsdaten

Errichtungsjahr 1981
Rechtsform Gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stifter Kreissparkasse Mayen
Stiftungszweck Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §52,
I AO Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendpflege im Landkreis Mayen-Koblenz.
Als Jugendliche zählen Personen bis einschließlich 21 Jahre.
Stiftungskapital Das Stiftungsvermögen beträgt 5.000.000,00 EUR.
Ziel Die breite Förderung der Jugendpflege im Landkreis Mayen-Koblenz.
Antrag Formlos, unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel.

Fördermöglichkeit

Die Förderung der Jugendpflege erfolgt über verschiedene Wege.

Empfänger

Hier erhalten Sie einen kurzen
Überblick über förderungswürdige Projekte

Ansprechpartner

Wir, die Kreissparkasse Mayen, stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Sportstiftung

Sportstiftung

Allgemeine Stiftungsdaten

Errichtungsjahr 2000
Rechtsform Gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stifter Kreissparkasse Mayen, Sparkasse Koblenz
Organe Vorstand und Kuratorium
Stiftungskapital 550.000 EUR
Ziel Durch die Stiftung soll der Sport im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert und die Ehrenamtlichkeit in Sportvereinen unterstützt werden.
Antrag Formlos, unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel.

Stiftungszweck

Stiftungszweck ist es, den Sport  zu fördern und die Ehrenamtlichkeit in
den Sportvereinen zu unterstützen.

Ansprechpartner

Die Geschäftsstelle der "Sportstiftung des Landkreises Mayen-Koblenz" ist im Sportreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingerichtet. Leiter der Geschäftsstelle ist der jeweilige Leiter des Referates.

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