Seit Gründung unserer Kreissparkasse 1856 ist es unser Auftrag, Menschen die wirtschaftliche und soziale Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das ist aber nur ein Teil unserer Arbeit. Denn wir stehen ebenso für die gesellschaftliche Stabilität und gutes Miteinander. Wir unterstützen gemeinnützige Vereine und Institutionen in unserer Region und die Menschen, die hier leben. Dabei liegen uns Bildung, Umweltprojekte, Sport, Kultur und Brauchtum ebenso am Herzen wie soziales oder wissenschaftliches Engagement.
2023 konnten wir durch Spenden, Sponsorings und Zuschüsse der Stiftung „Für unsere Jugend“ über 885.000 Euro für über 1.000 Einzelmaßnahmen ausschütten.
Spendenscheck beantragen
Benötigen Sie einen großen Präsentations-Scheck? Bitte geben Sie uns weitere Informationen, dann erstellen wir den Scheck und drucken ihn fertig für Sie aus.
Wir, die Sparkassen-Finanzgruppe, stiften Gemeinwohl. Bundesweit gibt es in Deutschland mehr als 23.000 rechtsfähige Stiftungen. Die Sparkassen gehören zu den ältesten und wichtigsten Stiftern in Deutschland. Die Sparkassen-Finanzgruppe zählt über 750 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland. Hinzu kommen viele weitere Stiftungen, die von Sparkassen verwaltet, betreut und beraten werden. Auch die Kreissparkasse Mayen engagiert sich in Stiftungen zum Gemeinwohl.
Schwerpunkte der Stiftung "Für unsere Jugend" sind die Förderung von Bildung, Ausbildung und Erziehung junger Menschen sowie die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie der Völkerverständigung und des Sports.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in Form von sozialen Hilfen, Stipendien und Preisvergaben für Wettbewerbe auf möglichst viele Projekte bzw. Vereine und Personen in unserer Region verteilt.
Darüber hinaus werden auch für die Prämierung besonderer Leistungen von Jugendlichen bei "Jugend forscht“ sowie Mathematik- und Lesewettbewerben in jedem Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Ihre Anträge können Sie hier online stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens nennen, uns mitteilen wie hoch Ihre Eigenmittel sind und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung benötigen.
Errichtungsjahr | 1981 |
Rechtsform | Gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Stifter | Kreissparkasse Mayen |
Stiftungszweck | Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §52, I AO Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendpflege im Landkreis Mayen-Koblenz. Als Jugendliche zählen Personen bis einschließlich 21 Jahre. |
Stiftungskapital | Das Stiftungsvermögen beträgt 5.000.000,00 EUR. |
Ziel | Die breite Förderung der Jugendpflege im Landkreis Mayen-Koblenz. |
Antrag | Formlos, unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel. |
Errichtungsjahr | 2000 |
Rechtsform | Gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Stifter | Kreissparkasse Mayen, Sparkasse Koblenz |
Organe | Vorstand und Kuratorium |
Stiftungskapital | 550.000 EUR |
Ziel | Durch die Stiftung soll der Sport im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert und die Ehrenamtlichkeit in Sportvereinen unterstützt werden. |
Antrag | Formlos, unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel. |
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.